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Häufig gestellte Fragen

Falls du noch offene Fragen zum Verkauf der THG-Quote hast oder auf der Suche nach weiteren Informationen bist, schaue gerne in unseren FAQ-Bereich. Dort findest du alles Wissenswerte rund um die THG-Prämie.

Die Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung, die 2015 eingeführt wurde. Das Ziel der THG-Quote ist es, Mineralölunternehmen dazu zu verpflichten, den durch ihre Kraftstoffe verursachten CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die quotenverpflichteten Unternehmen werden demnach gesetzlich dazu aufgefordert, einen bestimmten Anteil an emissionsärmeren Treibstoffen wie Biodiesel oder Strom zu produzieren bzw. zu verkaufen. Erfüllen sie die THG-Quote nicht, droht eine Strafzahlung. Um die eigene CO₂-Bilanz aufzubessern, haben die Unternehmen jedoch die Möglichkeit, über den sogenannten THG-Quotenhandel CO₂-Zertifikate Dritter zu kaufen. Das können seit 2022 auch private Halter von E-Autos sein. Diese können die CO₂-Einsparungen ihres Elektrofahrzeugs vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und so an quotenpflichtige Firmen übertragen. Im Gegenzug erhalten die E-Fahrer einen Erlös von garantiert 250 Euro pro Jahr und Fahrzeug.

Ganz gleich, ob privat oder gewerblich – jeder Halter eines rein batteriebetriebenen E-Autos kann sich die THG-Prämie sichern. Dabei gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugklasse oder Finanzierungsart. Jedes E-Modell wird gefördert, unabhängig davon, ob es gekauft, geleast oder finanziert wurde. Für den Erhalt der Prämie muss der Antragsteller als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, also dem Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs, eingetragen sein.

Halter eines E-Autos können die THG-Prämie jedes Jahr aufs Neue erhalten. Voraussetzung ist, dass der Prämienberechtigte weiterhin als Halter im Fahrzeugschein des Wagens aufgeführt wird und erneut einen Antrag stellt.

Hybridfahrzeuge sind von der THG-Prämie ausgeschlossen und können demnach nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen.

Für den Verkauf der THG-Quote muss der Antragsteller folgende Angaben machen:

– Name (Vor- und Nachname)
– Adresse (Straße, Hausnummer, Wohnort, PLZ)
– Bankkonto
– Kopie der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des E-Autos, für das die Prämie beantragt wird
– Gewerbekunden: Firmenname und Steuer-ID

Privatkunden müssen die THG-Prämie nicht versteuern, da sie nicht eindeutig einer Einkommensart zugeordnet werden kann. Gewerbekunden hingegen sind steuerpflichtig und müssen den Erlös der THG-Quote beim Finanzamt melden. Das gilt übrigens auch für Firmenwagen, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.

Ja, die THG-Quote kann auch für mehrere E-Autos verkauft werden, insofern der Antragsteller als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Prinzipiell können Halter eines E-Autos die THG-Quote auch selbst vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und anschließend verkaufen. Allerdings beziehen quotenpflichtige Unternehmen CO₂-Zertifikate in der Regel nur gebündelt von Vermittlern. Wir empfehlen daher, die THG-Quote über OneGreen zu verkaufen. Das spart Zeit und Stress!