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Häufig gestellte Fragen

Für all deine Fragen rund um das Thema THG-Quote findest du hier die Antworten.

Fragen rund um die THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung, die 2015 eingeführt wurde. Das Ziel der THG-Quote ist es, Mineralölunternehmen dazu zu verpflichten, den durch ihre Kraftstoffe verursachten CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Die quotenverpflichteten Unternehmen werden demnach gesetzlich dazu aufgefordert, einen bestimmten Anteil an emissionsärmeren Treibstoffen wie Biodiesel oder Strom zu produzieren bzw. zu verkaufen. Erfüllen sie die THG-Quote nicht, droht eine Strafzahlung. Um die eigene CO₂-Bilanz aufzubessern, haben die Unternehmen jedoch die Möglichkeit, über den sogenannten THG-Quotenhandel CO₂-Zertifikate Dritter zu kaufen. Das können seit 2022 auch private Halter von E-Autos sein. Diese können die CO₂-Einsparungen Ihres Elektrofahrzeugs vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und so an quotenpflichtige Firmen übertragen. Im Gegenzug erhalten E-Fahrer bei OneGreen eine Prämie in garantierter Höhe pro Jahr und Fahrzeug.

Mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie soll die Anschaffung von Pkws mit nachhaltigen Antriebstechnologien gefördert werden. Der THG-Handel ist davon unabhängig und soll die im Straßenverkehr entstehenden CO2-Emissionen verringern. Du kannst als E-Fahrer vom Umweltbonus und der Innovationsprämie wie auch von der THG-Quote profitieren.

Privatkunden müssen die THG-Prämie nicht versteuern, da sie nicht eindeutig einer Einkommensart zugeordnet werden kann. Gewerbekunden hingegen sind steuerpflichtig und müssen den Erlös der THG-Quote beim Finanzamt melden. Das gilt übrigens auch für Firmenwagen, die einem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.

Hybridfahrzeuge sind von der THG-Prämie ausgeschlossen und können demnach nicht am THG-Quotenhandel teilnehmen.
Wenn E-Fahrer ihre THG-Quote nicht verkaufen, können Mineralölkonzerne ihre CO₂-Bilanz nicht genügend aufbessern. Dies führt dazu, dass sie Bußgelder in Höhe von 600 Euro je Tonne CO₂ an den Staat zahlen müssen. Darum empfehlen wir jedem E-Fahrer seine THG-Quote zu verkaufen und somit selbst von einer Prämie zu profitieren.
Aktuell ist geplant, die Prämie bis 2030 an E-Fahrer auszuzahlen. Dabei kann sich der Betrag für das THG-Angebot jederzeit ändern.
Die Höhe der THG-Quote wird aus zwei Faktoren berechnet: Die eingesparte Menge CO₂-Emissionen und dem Marktpreis, den Mineralölkonzerne für diese Einsparung zahlen. Die eingesparte Menge CO2 und somit anrechenbare Menge an elektrischen Strom ist von der Fahrzeugkategorie abhängig. Sie wird jährlich durch das Umweltbundesamt bescheinigt und bildet die Grundlage für den Quotenhandel. 
Prinzipiell können Halter eines E-Autos die THG-Quote auch selbst vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und anschließend verkaufen. Allerdings beziehen quotenpflichtige Unternehmen CO₂-Zertifikate in der Regel nur gebündelt von Vermittlern. Wir empfehlen daher, die THG-Quote über OneGreen zu verkaufen. Dank unseres großen Netzwerkes ermöglichen wir allen E-Fahrern einen unkomplizierten THG-Handel. Das spart Zeit und Stress! 

Fragen zu OneGreen

Bei OneGreen kannst du dich zwischen zwei Tarifen entscheiden und somit die garantierte Höhe der THG-Prämie selbst bestimmen. Mit unserem Tarif DIRECT kannst du nach maximal fünf Tagen von 50 Euro profitieren. Wenn du jedoch mehr Zeit mitbringst, gibt es 70 Euro nach Bescheinigung durch das UBA im Tarif MAX – kostenlos und ohne Vertragsbindung oder versteckte Kosten. Unsere Tarife bieten faire und seriöse Bedingungen im Vergleich zu vielen anderen Anbietern. Wir verzichten auf irreführende „von bis zu …” Angaben und zahlen jedem E-Fahrer die garantierte Höhe der THG-Prämie aus  – und das ganz unabhängig von dem eigentlichen Marktpreis. Als Tochterunternehmen von LeasingMarkt.de und AutoScout24 haben wir zudem einen hohen Anspruch an Qualität, Kundenzufriedenheit und Transparenz. 

Unser Ziel ist es, den THG-Quotenhandel so unkompliziert, transparent und schnell wie möglich zu gestalten. Denn wir glauben an eine emissionsfreie und somit klimaneutrale Zukunft. Mit dem Verkauf der THG-Quote möchten wir E-Fahrzeuge fördern, um CO2-Emissionen einzusparen. Hilf uns dabei, unseren Planeten zu schützen und verkaufe jetzt deine THG-Quote. 

Bei uns sind Ihre Daten absolut sicher. Es werden nur die Daten gespeichert und genutzt, die auch für die THG-Prämie notwendig sind. Ebenso werden diese unter strenger Einhaltung des Datenschutzes (DSGVO) bearbeitet. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Was du als Antragsteller wissen solltest

Ganz gleich, ob privat oder gewerblich – jeder Halter eines rein batteriebetriebenen E-Autos kann sich die THG-Prämie sichern. Dabei gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Fahrzeugklasse oder Finanzierungsart. Jedes E-Modell wird gefördert, unabhängig davon, ob es gekauft, geleast oder finanziert wurde. Für den Erhalt der Prämie muss der Antragsteller als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, also dem Fahrzeugschein des Elektrofahrzeugs, eingetragen sein.

In diesem Fall kommt es darauf an, wer als Fahrzeughalter eingetragen ist. Ist der Arbeitnehmer als Halter eingetragen, kann dieser als Privatperson die THG-Quote beantragen und erhält eine THG-Prämie. 

Wenn jedoch eine Firma als Fahrzeughalter eingetragen ist, wird die THG-Prämie an den Arbeitgeber ausgezahlt.

Ja, die THG-Quote kann auch für mehrere E-Autos verkauft werden, insofern der Antragsteller als Halter im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Halter eines E-Autos können die THG-Prämie jedes Jahr aufs Neue erhalten. Voraussetzung ist, dass der Prämienberechtigte weiterhin als Halter im Fahrzeugschein des Wagens aufgeführt wird und erneut einen Antrag stellt.

Ja, auch mit einem geleasten E-Fahrzeug können sich E-Fahrer die THG-Prämie sichern. 

Denn wer im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter genannt wird, kann die THG-Prämie problemlos beantragen. Wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, steht einer Auszahlung nichts im Weg.

Sofern Ihr E-Roller eine Zulassungsbescheinigung und ein Nummernschild hat, wird dieser wie ein PKW behandelt. Somit kann ein THG-Antrag problemlos gestellt werden.

Ja, auch die Halter der Fahrzeugklassen N1 und M3 können eine THG-Prämie erhalten. Vor allem können diese eine höhere THG-Quote erzielen als PKWs, da sie hohe Mengen an CO₂-Emissionen einsparen.

Fragen zum Antrag

Für den Verkauf der THG-Quote muss der Antragsteller folgende Angaben machen:

– Name (Vor- und Nachname)
– Bankverbindung
– Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des E-Autos, für das die Prämie beantragt wird
– Gewerbekunden: Firmenname und Steuer-ID

Nein, bei uns gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Alle Anträge zur THG-Prämie sind nur ein Jahr gültig und müssen darum im Folgejahr erneut gestellt werden. Eine automatische Verlängerung ist nicht möglich. Dabei kannst du jährlich auch den Anbieter wechseln und bist nicht gebunden.

Nein, nur der im Fahrzeugschein genannte Halter kann die THG-Prämie beantragen. Der Antragsteller wie auch der Kontoinhaber sollte immer der Fahrzeughalter selbst sein.

Für Elektrofahrzeuge, leider nein. Hierfür endet die Frist für die Antragstellung für ein Berechtigungsjahr lt. der neuen Gesetzgebung zum 15.11. des jeweiligen Berechtigungsjahres.
THG-Quoten für den Strom aus öffentlichen Ladesäulen können nach wie vor bis zum 28.02. des Folgejahres beantragt werden.  

Wer sein E-Auto noch nicht erhalten hat, kann dennoch einen THG-Antrag stellen. Dabei muss nur der Fahrzeugschein nachgereicht werden.

Die Prämie wird jährlich nur einmal an den ersten Antragsteller vergeben. Das bedeutet, dass der neue Halter im selben Jahr keine Berechtigung mehr hat, seine THG-Quote zu verkaufen. Der neue Besitzer ist erst im Folgejahr antragsberechtigt und kann sich erst dann seine Prämie sichern. Ebenfalls muss die Prämie beim Verkauf des E-Fahrzeugs keinesfalls zurückgezahlt werden. 

Nein, die Zulassungsbescheinigung (Teil 1) reicht für die Antragstellung vollkommen aus. Die geladene Menge wird pauschal festgelegt. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob das E-Auto mit Grün- oder Graustrom geladen wird.