AGB
Stand 01.07.2022
Präambel
Der Betreiber der Plattform www.onegreen.de, die OneGreen GmbH (nachfvolgend “OneGreen”) bietet einen Service für die transparente und einfache Abwicklung des Treibhausgas-Quotenhandels (gemäß §§ 37a ff. BImSchG und 38. BImSchV) für Halter von reinen Batterie-Elektrofahrzeugen oder Personen, die zu Dritten i.S.d. §§ 5 Abs. 1 S. 2, 7 Abs. 5 S. 1 der 38. BImSchV bestimmt wurden (nachfolgend „Nutzer“), im Rahmen gesetzlich oder durch sonstige Vorschriften vorgesehener Möglichkeiten.
OneGreen übernimmt die Vermarktung der Treibhausgas-Minderungen, welche einem
nicht-öffentlich betriebenen Ladepunkt oder einem reinen
Batterie-Elektrofahrzeug (nachfolgend “ Elektrofahrzeug”)
gemäß § 7 der 38. BImSchV gesetzlich zugeordnet werden (nachfolgend “THG-Quote
”).
OneGreen übernimmt für den Nutzer die Antragsstellung beim Umweltbundesamt und
den Verkauf der THG-Quote, welche nach § 7 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 der 38.
BImSchV durch die Aufladung von Fahrzeugen entsteht. Für die Vermarktung der
THG-Quoten sammelt und verarbeitet OneGreen die erforderlichen Daten und
Nachweise und übermittelt diese an das Umweltbundesamt. Zudem bündelt OneGreen
die THG-Quoten aller von Nutzern angemeldeter Elektrofahrzeuge (Pooling),
handelt diese im eigenen Namen mit Quotenverpflichteten Unternehmen
(Abnehmern) und meldet den erfolgreichen Abschluss der
THG-Quotenhandelsverträge an das Hauptzollamt.
Die Vermarktung der THG-Quoten erfolgt anhand einer Übertragung der Erfüllungsverpflichtung gem. § 37a Abs. 6 BImSchG von einem Abnehmer auf OneGreen. Der THG-Quotenhandel wird auf der am 01.01.2022 in Kraft tretenden Fassung der 38. BImSchVbzw. etwaigen Nachfolgeregelungen durchgeführt.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommen, gleich ob über die Internetseite der OneGreen GmbH, durch die Vermittlung eines Drittanbieters oder durch den Nutzer direkt oder im Rahmen einer Vertretung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter anderem für alle Verträge zwischen der OneGreen GmbH und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV; zusätzlich Personen, die von Haltern von Elektrofahrzeugen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (insbesondere § 7 Abs. 5 S.1 der 38.BImSchV) zum Dritten i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt wurden über die Bestimmung und Berechtigung von OneGreen als Dritten im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), unabhängig davon, ob der Vertrag über die Plattform des Anbieters, über die Plattform eines Kooperationspartners durch eine Abtretung oder unter Einschaltung eines Stellvertreters abgeschlossen wird.
- Berechtigt zur Registrierung und zum Vertragsabschluss mit OneGreen sind Halter von Elektrofahrzeugen i.S.d. § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV; zudem Personen, die von solchen Personen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (insbesondere § 7 Abs. 5 S.1 der 38. BImSchV) zum Dritten i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt wurden.
- Dies können sowohl natürliche Personen, als auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sein. Soweit die Anmeldung von Elektrofahrzeugen zu privaten Zwecken erfolgt, wird der Nutzer als Privatnutzer bezeichnet. Erfolgt die Anmeldung von Elektrofahrzeugen in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, wird der Nutzer als Gewerbenutzer bezeichnet. Erfolgt hier keine Unterscheidung werden Gewerbenutzer und Privatnutzer als Nutzer zusammengefasst.
- Privatnutzer sind nur zur Registrierung bzw. zum Vertragsschluss und zur Anmeldung von Elektrofahrzeugen berechtigt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland haben sowie über eine deutsche Bankverbindung verfügen.
- Voraussetzung für die Registrierung eines gewerblichen Nutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt. Für gewerbliche Nutzer gilt, dass im Anmelde- und Registrierungsprozess der Name des Unternehmens, die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie eine Unternehmens-Mailadresse angegeben werden müssen. Eine im Namen des Unternehmens handelnde Person versichert mit der Registrierung, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.
- Der Nutzer registriert sich auf OneGreen durch die Übermittlung der notwendigen Daten und Dokumente über das Eingabeformular. Zudem meldet er eines oder mehrere Elektrofahrzeuge entsprechend der Vorgaben nach Ziffer 4 an. Er akzeptiert die Geltung der AGB und bestätigt anschließend die Übermittlung des Formulars an OneGreen (Angebot). Der Vertrag kommt erst zustande, wenn OneGreen dieses Angebot durch Übersendung einer Bestätigung in Textform angenommen hat.
- Die THG-Prämie ist ein zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ziffer 1.6) zwischen OneGreen und dem Nutzer fest vereinbarter Betrag für jede THG-Quote eines Elektrofahrzeuges, die der Nutzer durch OneGreen beim Umweltbundesamt für das jeweilige Verpflichtungsjahr bescheinigen lässt. Die Höhe der THG-Prämie zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses (Ziffer 1.6) findet der Nutzer in der von OneGreen versendeten Bestätigungsemail. Dem Nutzer wird unmittelbar bevor er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des THG-Quotenvertrages abgibt (Ziffer 1.6), die Höhe der THG-Prämie nochmals mitgeteilt.
- Der Nutzer ist verpflichtet, bei seiner Registrierung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Daten sowie die Lesbarkeit des Fahrzeugscheins zu sorgen. Zudem ist er verpflichtet, bei etwaigen Änderungen seiner angegebenen Daten OneGreen über diese Änderungen zu informieren.
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommen, gleich ob über die Internetseite der OneGreen GmbH, durch die Vermittlung eines Drittanbieters oder durch den Nutzer direkt oder im Rahmen einer Vertretung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter anderem für alle Verträge zwischen der OneGreen GmbH und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV; zusätzlich Personen, die von Haltern von Elektrofahrzeugen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften (insbesondere § 7 Abs. 5 S.1 der 38.BImSchV) zum Dritten i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt wurden über die Bestimmung und Berechtigung von OneGreen als Dritten im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), unabhängig davon, ob der Vertrag über die Plattform des Anbieters, über die Plattform eines Kooperationspartners durch eine Abtretung oder unter Einschaltung eines Stellvertreters abgeschlossen wird.
2. Laufzeit & Kündigung
- Der Vertrag gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet das Verpflichtungsjahr mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres.
- OneGreen hat das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer entgegen Ziffer 1.8. wahrheitswidrige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.
- OneGreen ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung in Textform zu beenden, wenn OneGreen aus ihr nicht zurechenbaren Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Service bereitzustellen. OneGreen informiert den Nutzer hierüber unverzüglich, nachdem sie Kenntnis von diesem Umstand erlangt hat.
- Wird der Vertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Anmeldezeitraums gekündigt, nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an OneGreen übertragen hat, bleibt OneGreen zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt. Es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für den jeweils angemeldeten Anmeldezeitraum statt.
- Insbesondere kann der Nutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen (vgl. Ziffer 4.2.). Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird OneGreen diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt Ziffer 3.
- Der Vertrag gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet das Verpflichtungsjahr mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres.
3. Vergütung und Auszahlung der Prämie
- Nach Vorliegen sämtlich notwendiger Unterlagen, Informationen und einer positiven Prüfung der jeweiligen Zulassungsbescheinigung durch OneGreen wird OneGreen im eigenen Namen die Bescheinigung der THG-Quote für das in der Zulassungsbescheinigung Teil I genannte Elektrofahrzeug für das jeweilige Verpflichtungsjahr beim Umweltbundesamt beantragen. Hierüber informiert der OneGreen den Nutzer.
- Der Nutzer kann sich im Rahmen der Registrierung für die Übertragung seines Rechts auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für die Optionen OneGreen Direct und OneGreen Max entscheiden.
- Voraussetzung für die Registrierung von Elektrofahrzeugen durch Privatnutzer ist, dass es sich beim Antragsteller auch gleichzeitig um den Fahrzeughalter laut Zulassungsbescheinigung Teil I handelt.
- Voraussetzung für Antragstellung OneGreen Direct ist, dass es sich beim Antragsteller um einen Privaten Nutzer handelt. Soweit sich der Nutzer für OneGreen Direct entscheidet, ist er verpflichtet, zwecks eines internen Datenabgleichs zusätzlich eine Kopie seines Personalausweises (Vor- & Rückseite) während der Registrierung hochzuladen. Ebenfalls verzichtet der Nutzer durch seine Einwilligung ausdrücklich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Voraussetzung für die Auszahlung der THG-Prämie bei OneGreen Direct ist, dass es sich beim Antragsteller, Fahrzeughalter und Kontoinhaber um dieselbe Person handelt. Ebenfalls Voraussetzung für die Auszahlung der THG-Prämie bei OneGreen Direct ist, dass es im Verpflichtungsjahr keinen Halterwechsel für das registrierte Elektrofahrzeug gegeben hat.
- Soweit sich der Nutzer für OneGreen Max entscheidet, erhält er die vereinbarte Prämie, nachdem die Antragsstellung beim Umweltbundesamt abgeschlossen und OneGreen eine positive Bescheinigung der THG-Quote, für das entsprechende vom Nutzer beantragte Elektrofahrzeug, durch das Umweltbundesamt vorliegt.
- Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die ausgewählte Zahlungsmethode und auf die vom Kunden hinterlegte Zahlungsverbindung.
- Die Auszahlung der Prämie an den Nutzer erfolgt bei OneGreen Direct, nach einer internen Überprüfung und Freigabe durch OneGreen, innerhalb von 5 Werktagen und bei OneGreen Max innerhalb von 10 Werktagen nach der positiven Bescheinigung, des entsprechenden Elektrofahrzeugs, durch das Umweltbundesamt.
- Voraussetzung für eine Auszahlung der Prämie ist, dass der Nutzer seine Kontodaten angibt. Der Nutzer muss sicherstellen, dass die korrekte IBAN hinterlegt ist.
- Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses durch das Umweltbundesamt (d. h. die THG-Quote wird nicht bescheinigt) teilt OneGreen dem Nutzer die entsprechenden
Gründe mit, soweit das Umweltbundesamt diese seinerseits OneGreen mitgeteilt hat. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Auszahlung der Prämie. Eine bereits erfolgte Prämienauszahlung (OneGreen Direct) ist in diesem Fall zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR zurückzugewähren. - OneGreen behält sich vor, aus Compliance-Gründen die Identität des Nutzers sowie die Berechtigung vor Auszahlung zu prüfen. OneGreen ist berechtigt, bei nicht übereinstimmender Identität die Auszahlung auszusetzen. Im Falle fehlender Berechtigung ist OneGreen befugt, eine bereits ausgezahlte Prämie vom Nutzer zurückzufordern.
- Nach Vorliegen sämtlich notwendiger Unterlagen, Informationen und einer positiven Prüfung der jeweiligen Zulassungsbescheinigung durch OneGreen wird OneGreen im eigenen Namen die Bescheinigung der THG-Quote für das in der Zulassungsbescheinigung Teil I genannte Elektrofahrzeug für das jeweilige Verpflichtungsjahr beim Umweltbundesamt beantragen. Hierüber informiert der OneGreen den Nutzer.
4. Rechte und Pflichten des Fahrzeughalters
- Auf OneGreen hat der Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge für die Beantragung der THG-Quote zu registrieren.
- Der Nutzer verpflichtet sich, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein (Ziffer 1).
- Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs kann ganzjährig für das laufende Verpflichtungsjahr sowie bis spätestens 31.01. für das vergangene Verpflichtungsjahr erfolgen, soweit der Nutzer das Elektrofahrzeug noch nicht für das entsprechende Verpflichtungsjahr an einen anderen Dritten gemeldet hat.
- Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs gilt jeweils für ein Verpflichtungsjahr. Der Nutzer darf die einem angemeldeten Elektrofahrzeug zugehörige THG-Quote für die Dauer des Abtretungszeitraums (Ziffer 2.1) nicht an einen Dritten verkaufen.
- Die Anmeldung eines E-Fahrzeugs erfolgt durch das Bereitstellen (Upload) der Kopie (Vorder- und Rückseite) der zugehörigen KFZ-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (§ 7 Abs. 2 der 38. BImSchV). im Rahmen des Registrierungsprozesses bei OneGreen nach Ziffer 1.6.
- Der Nutzer darf nur reine Batterie-Elektrofahrzeuge anmelden, deren Fahrzeugschein bei der Kraftstoffart “Elektro” (Feld P.3) und beim Kraftstoffcode (Feld 10) “0004” ausweist. Hybridfahrzeuge sind ausdrücklich nicht THG-quotenberechtigt.
- Der Nutzer darf nur solche Elektrofahrzeuge anmelden, für die er selbst als Halter des Elektrofahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen ist. Zudem darf ein Nutzer solche Elektrofahrzeuge anmelden, bzgl. derer er vom eingetragenen Halter gem. §§ 5 Abs. 1 S. 2, 7 Abs. 5 S. 1 der 38. BImSchV zum Dritten i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt wurde (zweistufiges Pooling). Dabei müssen alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss dies durch Vereinbarung in Textform gem. § 7 Abs. 5 S. 1 der 38. BImSchV erfolgt sein. Der Nutzer bestätigt bei der Anmeldung des entsprechenden E-Fahrzeuges gegenüber OneGreen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. OneGreen behält sich das Recht vor diese Art der Anmeldung gesondert zu prüfen.
- Dem Nutzer ist es untersagt, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu machen. Dies gilt sowohl für die mehrfache Registrierung desselben Elektrofahrzeugs auf OneGreen als auch parallel auf anderen Plattformen und bei anderen Anbietern.
- Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die OneGreen, durch von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch angegebenen Daten, entstehen.
- Auf OneGreen hat der Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge für die Beantragung der THG-Quote zu registrieren.
5. Exklusivität
- Mit der Registrierung oder Bestätigung eines Elektrofahrzeugs durch den Nutzer tritt dieser für dieses Elektrofahrzeugs an OneGreen sein Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG ab, die Erfüllung von Verpflichtungen gem. § 37a BImSchG für Abnehmer übernehmen zu dürfen. Hierdurch wird OneGreen zum “Dritten” i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV i.V.m. § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt.
- Die Abtretung und Bestimmung als Dritter gilt jeweils für das entsprechende Verpflichtungsjahr (laufendes Kalenderjahr bzw. bei Anmeldung im Folgejahr bis 31.01. das vorangegangene Kalenderjahr), § 7 der 38. BImSchV.
- Der Nutzer versichert, dass er jeweils für den Zeitraum nach Ziffer 2 über das von der Abtretung erfasste Recht uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig abgetreten, verpfändet oder gepfändet ist, oder auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist. Er wird in Bezug auf diesen Zeitraum nach Ziffer 2 auch zukünftig nicht über dieses Recht verfügen. Insbesondere hat der Nutzer für diesen Zeitraum noch niemand anderen als OneGreen für das entsprechende Elektrofahrzeug als Dritten i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV bestimmt, selbst Strommengen an die zuständigen Stellen gemeldet gem. § 8 Abs. 1 der 38. BImSchV oder die THG-Quote eines angemeldeten E-Fahrzeugs an einen Dritten verkauft und wird dies für den Abtretungszeitraum auch unterlassen.
- Der Nutzer stimmt mit der Registrierung eines Elektrofahrzeugs der Meldung der entsprechenden THG-Quote an das Umweltbundesamt durch OneGreen, sowie der Meldung und Übermittlung von notwendigen Unterlagen und notwendigen Daten des Nutzers an sonstige zuständige Stellen zu.
- Mit der Registrierung oder Bestätigung eines Elektrofahrzeugs durch den Nutzer tritt dieser für dieses Elektrofahrzeugs an OneGreen sein Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG ab, die Erfüllung von Verpflichtungen gem. § 37a BImSchG für Abnehmer übernehmen zu dürfen. Hierdurch wird OneGreen zum “Dritten” i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 der 38. BImSchV i.V.m. § 37a Abs. 6 BImSchG bestimmt.
6. Vermarktung der THG-Quote
- OneGreen ist berechtigt, ohne weitere vorherige Abstimmung die den angemeldeten Elektrofahrzeug zugehörige THG-Quote des jeweiligen Verpflichtungsjahres im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung an Abnehmer (Verpflichtete i.S.d. § 37a Abs. 1 BImSchG) zu vermarkten. Der THG-Quotenhandel erfolgt durch Übertragung der Erfüllungsverpflichtung von Abnehmern gem. § 37a Abs. 6 BImSchG auf OneGreen. OneGreen sammelt die THG-Quoten der Elektrofahrzeuge der Nutzer über einen Pooling-Mechanismus.
7. Haftungsausschluss
- Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch OneGreen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
- Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziffer 1, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung – außerhalb der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden – auf den Schaden, den OneGreen bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht-leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten im vorstehenden Sinn sowie außerhalb der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
- Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch OneGreen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OneGreen GmbH, Toulouser Allee 25, D-40211 Düsseldorf, kontakt@onegreen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Daten, die wir von Ihnen erhalten haben, hochgeladene Dateien unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der zu vernichten, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie eingewilligt, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
- Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– OneGreen GmbH, Toulouser Allee 25, D-40211 Düsseldorf, kontakt@onegreen.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
- Für Verbraucher gilt folgendes Widerrufsrecht:
9. Schlussbestimmungen
- Für Unternehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die sich zwischen OneGreen und dem Nutzer aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf.
- Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
- Für Unternehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen i.S.d. § 38 Abs. 1 ZPO sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die sich zwischen OneGreen und dem Nutzer aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf.